top of page
Honorar
Als Privatpraxis rechnen wir unsere Leistungen direkt mit Ihnen ab.
Als Selbstzahler können Sie sofort und ohne Antragsformalitäten mit den Sitzungen beginnen. Die Kosten können als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer geltend gemacht werden.
Wenn Sie privatversichert sind, hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben.
bottom of page